Meilenstein für die Altersvorsorge von Filmschaffenden*
Zum 01.07.2025 ist der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Filmschaffende in Kraft getreten. Er wurde von der Produktionsallianz, ver.di und dem BFFS verhandelt und stärkt die Altersvorsorge in der Filmbranche deutlich.
Der Tarifvertrag verpflichtet tarifgebundene Produktionsunternehmen, Filmschaffenden eine bAV anzubieten. Bei Annahme der Entgeltumwandlung erhalten Filmschaffende automatisch einen Arbeitgeberzuschuss von 4 % des Bruttoentgelts. Damit profitieren erstmals auch viele Produktionen außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und von Netflix.
Der TV bAV gilt für befristet beschäftigte Filmschaffende in Film-, Serien- und Kinoproduktionen (auch international, sofern deutsches Recht gilt), nicht jedoch für Werbung, Dokumentar- und Entertainmentformate, lange Beschäftigungen über 6 Monate oder Tätigkeiten auf Rechnungsbasis.
Die bAV erfolgt über die PKR, bietet Steuer- und Sozialversicherungsvorteile und läuft weitgehend automatisch. Für Selbstständige auf Rechnungsbasis ist eine Teilnahme teils möglich, aber nicht automatisch.
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